Eine Reinigungskraft/-Hilfe kann eine Leistung der Krankenversicherung, der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung sein, bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten auch eine Leistung der Sozialhilfe, die sich dabei an den Leistungen der Krankenversicherung orientiert.
Es sollte individuell mit der Krankenkasse abgeklärt werden, in welchem Umfang die Kostenübernahme für eine Reinigungskraft in der Satzung festgelegt ist.
Antragsformulare für eine Reinigungskraft gibt es bei den Krankenkassen, den Unfallversicherungs- trägern und den Rentenversicherungsträgern. Sie beraten auch bei Detailfragen und geben individuelle Auskünfte.
Bei vorheriger Absprache mit Ihrer Versicherung ist es möglich, dass wir Ihnen eine entsprechende Reinigungskraft zur Verfügung stellen. Wir als Gebäudereinigungsdienstleister erhalten die Auftragsbestätigung von der entsprechenden Versicherung und rechnen auch dementsprechend dann mit der Versicherung ab.
Bei Schwangerschaft & Geburt
Unter gewissen Voraussetzungen übernimmt die Krankenversicherung für Ihre Versicherten die Kosten für eine Reinigungskraft während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.